Die „Stiftung Wolf“ wurde im Jahr 2008 als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet. Sie verfolgt mildtätige Zwecke durch die Gewährung von nicht regelmäßig wiederkehrenden Hilfen und/oder Unterstützung in Fällen von finanzieller Bedürftigkeit an
- bundesweit im Dienst verletzte Polizeivollzugsbeamte, Mitarbeiter der Bundespolizei sowie anderer Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise Justiz, Zoll und Feuerwehr,
- Personen, die ihren bürgerschaftlichen Einsatz dadurch unter Beweis gestellt haben, dass sie die Polizei bei ihrem Einsatz zielstrebig unterstützt und dabei erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben,
- Hinterbliebene oder Unterhaltsberechtigte von im Dienst ums Leben gekommenen Angehörigen aus dem vorstehenden Personenkreis.
In der Anfangsphase können die Förderleistungen der „Stiftung Wolf“ auch als Spende an andere Organisationen zur Verfügung gestellt werden, die ähnliche mildtätige Zwecke verfolgen.
Die Satzung der „Stiftung Wolf“ ist als pdf-Datei abrufbar.
Vorstand der „Stiftung Wolf“ ist zurzeit Manfred Wolf. Seit Anfang 2010 wird die Stiftung über einen Geschäftsbesorgungsvertrag von der Bürgerstiftung Dresden verwaltet.
Die Stifter haben die „Stiftung Wolf“ 2008 mit einem Gründungskapital von 100.000 Euro ausgestattet. Weitere erhaltene Zustiftungen und Spenden werden hier nicht genannt.
Mit dem jeweiligen Jahresbeschluss über die Gewinnverwendung werden Beträge in die freie und gebundene Rücklage eingestellt, dem Grundstockvermögen zugeführt oder als Förderung ausgereicht.
Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks werden regelmäßig satzungsgemäße Förderungen als Spenden zur Verfügung gestellt.